Das Pflanzen- und Garten-Lexikon

Gewöhnliche Küchenschelle Pflanzensteckbrief

gewoehnliche-kuechenschelle (Pulsatilla vulgaris)
Gewöhnliche Küchenschelle (Pulsatilla vulgaris)

Pflanze: Gewöhnliche Küchenschelle (Pulsatilla vulgaris)
Familie: Hahnenfußgewächse (Ranuculaceae)
Gattung: Kuhschellen (Pulsatilla)

Giftigkeit schwach giftig
Keine Heilpflanze Keine Heilpflanze
Zierpflanze Zierpflanze
ungenießbar ungenießbar

Die Pflanze

Blüten einzeln am Ende eines Blütenstiels, der aus einer Hochblatthülle entspringt. Blüten nur anfangs glockig zusammenneigend, sonst aufrecht, schüssel- oder sternförmig ausgebreitet, 5,5-7 cm im Durchmesser (ausgebreitet gemessen), innen und außen gleichfarben blauviolett oder rötlich-violett. Meist 6 Blütenhüllblätter, gelegentlich mehr, selten nur 5. Blütenhüllblätter nie an der Spitze nach außen umgeschlagen. Staubgefäße etwa halb so lang wie die Blütenhüllblätter. Früchtchen mit fedrig behaartem, 3,5-5 cm langem Griffel. Hochblatthülle 2-3 cm lang, unten verwachsen, behaart. Blätter grundständig, nach der Blüte erscheinend, 3-4fach gefiedert (Fiedern meist schmäler als 5 mm), schütter weißhaarig. März-April. 5-15 cm.

Blüte/Blüten

Blütenfarbe: violett
Blühdauer: von März bis April

Vorkommen

Braucht kalkreichen, trockenen, frühjahrswarmen, steinig-lockeren Lehm oder Lößboden. Besiedelt Trockenrasen und lichte Kiefernwälder, vorwiegend in Südexposition. Düngerscheu. Im Tiefland sehr selten, in den Mittelgebirgen mit Kalkgestein bis etwa 1000 m selten, doch zuweilen in kleineren, individuenarmen, aber zur Blütezeit auffallenden Beständen. Fehlt in den Alpen.

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Wissenswertes

Enthält - wie vermutlich auch die anderen Arten der Gattung - Protoanemonin. Pvulgaris MILL. wird mit Pgrandis WENDER. zu Pvulgaris agg. zusammengefasst. Ps grandis hat hellviolette, meist aufrechte Blüten von 5,5-6,5 cm im Durchmesser (ausgebreitet gemessen). Die Blattfredern sind 4-7 mm breit oder breiter. Die Haare am Stengel und am Hochblattquirl sind oft gelb (östliche Sippe). Nur Garchinger Heide, Ober- und Niederösterreich.